Methodik: Annahmen, Quellen und Stand der Parameter

Hier steht, wie die Rechner im Bereich Ruhestand rechnen: welche Formeln sie nutzen, welche Werte für Steuer und Beiträge gelten und auf welchen Gesetzen sie beruhen, was Sie selbst annehmen und wo vereinfacht wird – jeweils mit der Richtung, in die eine Vereinfachung das Ergebnis verschiebt. So können Sie jede Zahl nachvollziehen oder mit einer eigenen Rechnung vergleichen.

Grundsätze

Die Rechner sind Modellrechnungen mit Ihren Annahmen. Sie sagen nicht voraus, wie sich Märkte, Preise oder Gesetze entwickeln, und sie empfehlen kein Produkt.

Annahmen zu Rendite, Inflation und Steuer

Wertentwicklung. Sie tragen eine niedrige und eine hohe Annahme ein, nach Kosten und vor Steuer; sie gilt im jeweiligen Fall für jedes Jahr. Ohne Eintrag zeigt der Rechner nur den Fall ohne Wertentwicklung. Er ist eine Bezugsgröße, keine Untergrenze, denn Wertverluste sind möglich.

Inflation. Voreingestellt sind 2 %, das mittelfristige Ziel der Europäischen Zentralbank. Die Ausgaben steigen jedes Jahr um diesen Wert; alle Ergebnisse werden damit auf heutiges Geld zurückgerechnet.

Rente und sonstige Einkünfte. Die Rente geben Sie netto mit ihrem heutigen Wert ein; sie steigt ab heute jedes Jahr um die angenommene Rentenerhöhung, auch in den Jahren vor Rentenbeginn. Sonstige Einkünfte bleiben in Euro gleich.

Stresstest. Voreingestellt fällt das Depot im ersten Jahr um 30 %, wahlweise verteilt auf bis zu fünf Jahre; danach erholt sich das Depot in den eingestellten Erholungsjahren (voreingestellt 3) auf den Pfad Ihrer niedrigen Annahme, ohne Annahme 0 %. Ein Rückgang dieser Größe ist keine Vorhersage, sondern eine Probe – solche Einbrüche hat es an den Aktienmärkten mehrfach gegeben.

Liquiditätsreserve. Sie wird zu Beginn aus dem Kapital gebildet, bringt keine Zinsen und schwankt nicht. In Jahren mit Wertverlust wird die Entnahme aus ihr bezahlt, solange sie reicht.

Steuer. Den Anteil bereits angesammelter, noch unversteuerter Gewinne am Startkapital geben Sie an, voreingestellt 0 %. Besteuert wird der Ertragsanteil jeder Entnahme mit Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer nach Wahl.

Planungshorizont. Voreingestellt bis 95 Jahre – ein vorsichtiger Rahmen, keine Lebenserwartung.

Die Kurzfassung steht direkt beim Rechner: Annahmen im Entnahmeplan-Rechner.

Parameter und Stand

Stand der Parameter: 01.11.2026. Ändert sich ein Wert, ändert er sich in allen Rechnern zugleich.

Vereinfachungen – und in welche Richtung sie das Ergebnis verschieben

Jedes Modell vereinfacht. Damit Sie das Ergebnis einordnen können, steht bei jeder Vereinfachung, ob sie das Ergebnis eher zu günstig oder eher zu ungünstig macht.

Rechtsgrundlagen

Die Formeln setzen diese Vorschriften vereinfacht um. Maßgeblich ist jeweils die geltende Fassung.

Formeln

Lücke

t = Jahre ab heute. Ausgaben A(t) = Ausgaben im Monat × 12 × (1 + i)^t mit i = Inflation. Rente R(t) = Rente netto (heutiger Wert) × 12 × (1 + a)^t ab dem Jahr des Rentenbeginns, vorher 0, mit a = Rentenerhöhung ab heute. Sonstige Einkünfte S = Betrag × 12. Lücke L(t) = max(0; A(t) − R(t) − S).

Entnahme je Regel

Lücke decken: Entnahme E(t) = L(t); Steuer und Beiträge des Jahres zahlt der Rechner am Jahresende zusätzlich aus dem Depot. Alle Entnahmen fließen in zwölf Monatsraten. Fester Betrag: E(t) = Betrag × 12, mit Inflationsausgleich × (1 + i)^t. Prozent vom Depot: E(t) = Prozent × Depot zu Jahresbeginn. Kapitalverzehr bis Alter: gleichbleibender Betrag in heutigem Geld, gesucht per Intervallhalbierung, bis das Kapital beim gewählten Alter 0 € erreicht. Nur Erträge: jeden Monat max(0; Monatsrendite × Depot).

Depot von Jahr zu Jahr

Monatlich: Depot(m + 1) = (Depot(m) − Entnahme aus dem Depot(m)) × (1 + r)^(1/12). Die Entnahme erfolgt zu Monatsbeginn; Steuer und Beiträge werden am Jahresende aus dem Depot bezahlt.

Fälle

Ohne Wertentwicklung: r(t) = 0. Niedrige und hohe Annahme: r(t) = Ihr Wert, jedes Jahr gleich. Stresstest: In den ersten n Jahren (n = 1 bis 5) fällt das Depot insgesamt um den eingestellten Rückgang c, also r = (1 − c)^(1/n) − 1 je Jahr. In den folgenden k Erholungsjahren (voreingestellt 3) steigt es mit g = ((1 + r_niedrig)^(n + k) ÷ (1 − c))^(1/k) − 1 je Jahr zurück auf den Pfad Ihrer niedrigen Annahme; danach gilt r_niedrig, ohne Annahme 0. Bei k = 0 gibt es keine Erholung.

Liquiditätsreserve

Reserve zu Beginn = Jahre × Entnahme des ersten Jahres, aus dem Startkapital genommen; Depot = Kapital − Reserve. Zinsen auf die Reserve: 0. Solange das Kursniveau unter seinem bisherigen Höchststand liegt, wird die Entnahme aus der Reserve bezahlt, solange sie reicht. Wieder aufgefüllt wird sie zu Jahresbeginn aus dem Depot, sobald das Kursniveau seinen Höchststand erreicht hat.

Ertragsanteil der Entnahme

Einstandswert zu Beginn = Kapital × (1 − Gewinnanteil). Gewinn G(t) = Depot(t) − Einstandswert(t). Ertragsanteil g(t) = E(t) × G(t) ÷ Depot(t) – negativ, wenn das Depot unter dem Einstandswert liegt (Verlust). Der Einstandswert sinkt um E(t) − g(t).

Steuer

Verluste eines Jahres werden mit Gewinnen späterer Jahre verrechnet (Verlustvortrag). Steuerpflichtiger Ertrag e(t) = max(0; (g(t) − Verlustvortrag) × (1 − TF) − SPB), mit TF = 30 %, wenn „Aktienfonds“ gewählt ist, sonst 0, und SPB = 1.000 € beziehungsweise 2.000 € im Jahr. Ohne Kirchensteuer: Abgeltungsteuer = e × 25 %. Mit Kirchensteuersatz k (0,08 oder 0,09): Abgeltungsteuer = e ÷ (4 + k) nach § 32d Abs. 1 EStG, Kirchensteuer = Abgeltungsteuer × k. Solidaritätszuschlag = Abgeltungsteuer × 5,5 %.

Kranken- und Pflegeversicherung

KVdR und privat: 0 (bei privat steckt der Beitrag in den Ausgaben). Freiwillig: Beiträge(t) = min(g(t); 5.812,50 € × 12) × (14 % + 2,9 % + 3,6 %), bei Kinderlosen zuzüglich 0,6 Prozentpunkte. Basis ist der volle positive Ertragsanteil des Jahres ohne Abzug von Freibeträgen.

Heutiges Geld

Betrag in heutigem Geld = Betrag im Jahr t ÷ (1 + i)^t.

Reichweite und Summen

Das Kapital reicht bis zu dem Alter, in dem Depot und Reserve die nötige Entnahme erstmals nicht mehr decken; ein angebrochenes Jahr zählt anteilig. Rest = (Depot + Reserve) beim Planungshorizont, in heutigem Geld. Steuer und Beiträge werden über alle Jahre in heutigem Geld aufsummiert.

Werte und Quellen

Stand der Parameter: 01.11.2026. Geprüft an den amtlichen Quellen in der Tabelle.

ParameterWertgilt abQuelle
Abgeltungsteuer25 %geltende Fassung§ 32d EStG – Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer5,5 %geltende Fassung§ 4 SolzG 1995 – Zuschlagsatz
Kirchensteuer Bayern, Baden-Württemberg8 %geltende FassungBZSt – Automatischer Informationsaustausch zur Kirchensteuer (Mustertext)
Kirchensteuer übrige Länder9 %geltende FassungBZSt – Automatischer Informationsaustausch zur Kirchensteuer (Mustertext)
Sparer-Pauschbetrag1.000 € im Jahrgeltende Fassung§ 20 EStG (Abs. 9 Satz 1)
Sparer-Pauschbetrag bei Zusammenveranlagung2.000 € im Jahrgeltende Fassung§ 20 EStG (Abs. 9 Satz 2)
Teilfreistellung Aktienfonds30 %geltende Fassung§ 20 InvStG – Teilfreistellung
Ermäßigter Beitragssatz Krankenversicherung14 %geltende Fassung§ 243 SGB V – Ermäßigter Beitragssatz
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 20262,9 %01.01.2026Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) | BMG
Beitragssatz Pflegeversicherung3,6 %01.01.2025Finanzierung der Pflegeversicherung | BMG
Zuschlag Pflegeversicherung für Kinderlose0,6 Prozentpunkte01.07.2023§ 55 SGB XI (Abs. 3 Satz 1)
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung 20265.812,50 € im Monat01.01.2026Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) | BMG
Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (Voreinstellung)2 %geltende FassungECB – Monetary policy strategy

Aktualisierung

Die Parameter werden jedes Jahr im Januar geprüft, wenn neue Steuer- und Beitragswerte gelten, im Juli, wenn die Renten angepasst werden, und zusätzlich, sobald sich ein Gesetz ändert. Geänderte Werte gelten in allen Rechnern zugleich, weil alle dieselbe Parametertabelle nutzen. Das Datum steht auf jeder Seite als „Stand der Parameter: 01.11.2026“.