Methodik: Annahmen, Quellen und Stand der Parameter
Hier steht, wie die Rechner im Bereich Ruhestand rechnen: welche Formeln sie nutzen, welche Werte für Steuer und Beiträge gelten und auf welchen Gesetzen sie beruhen, was Sie selbst annehmen und wo vereinfacht wird – jeweils mit der Richtung, in die eine Vereinfachung das Ergebnis verschiebt. So können Sie jede Zahl nachvollziehen oder mit einer eigenen Rechnung vergleichen.
Grundsätze
Die Rechner sind Modellrechnungen mit Ihren Annahmen. Sie sagen nicht voraus, wie sich Märkte, Preise oder Gesetze entwickeln, und sie empfehlen kein Produkt.
- Was sich nicht vorhersagen lässt – Wertentwicklung, Inflation, Rentenerhöhung –, ist eine Eingabe, die Sie sehen und ändern können. Für die Wertentwicklung gibt es bewusst keinen voreingestellten Wert.
- Statt einer Zahl zeigen die Rechner mehrere Fälle nebeneinander, darunter einen schlechten Start.
- Gesetzliche Werte für Steuer und Beiträge stammen aus einer einzigen Parametertabelle mit Quelle und Stand; alle Rechner nutzen dieselbe.
- Die Rechnung läuft in Ihrem Browser. Ihre Eingaben werden nicht übertragen, eine Anmeldung gibt es nicht.
- Die Rechner sind kein Angebot der gesetzlichen Rentenversicherung, einer Bank oder einer Versicherung und keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.
Annahmen zu Rendite, Inflation und Steuer
Wertentwicklung. Sie tragen eine niedrige und eine hohe Annahme ein, nach Kosten und vor Steuer; sie gilt im jeweiligen Fall für jedes Jahr. Ohne Eintrag zeigt der Rechner nur den Fall ohne Wertentwicklung. Er ist eine Bezugsgröße, keine Untergrenze, denn Wertverluste sind möglich.
Inflation. Voreingestellt sind 2 %, das mittelfristige Ziel der Europäischen Zentralbank. Die Ausgaben steigen jedes Jahr um diesen Wert; alle Ergebnisse werden damit auf heutiges Geld zurückgerechnet.
Rente und sonstige Einkünfte. Die Rente geben Sie netto mit ihrem heutigen Wert ein; sie steigt ab heute jedes Jahr um die angenommene Rentenerhöhung, auch in den Jahren vor Rentenbeginn. Sonstige Einkünfte bleiben in Euro gleich.
Stresstest. Voreingestellt fällt das Depot im ersten Jahr um 30 %, wahlweise verteilt auf bis zu fünf Jahre; danach erholt sich das Depot in den eingestellten Erholungsjahren (voreingestellt 3) auf den Pfad Ihrer niedrigen Annahme, ohne Annahme 0 %. Ein Rückgang dieser Größe ist keine Vorhersage, sondern eine Probe – solche Einbrüche hat es an den Aktienmärkten mehrfach gegeben.
Liquiditätsreserve. Sie wird zu Beginn aus dem Kapital gebildet, bringt keine Zinsen und schwankt nicht. In Jahren mit Wertverlust wird die Entnahme aus ihr bezahlt, solange sie reicht.
Steuer. Den Anteil bereits angesammelter, noch unversteuerter Gewinne am Startkapital geben Sie an, voreingestellt 0 %. Besteuert wird der Ertragsanteil jeder Entnahme mit Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer nach Wahl.
Planungshorizont. Voreingestellt bis 95 Jahre – ein vorsichtiger Rahmen, keine Lebenserwartung.
Die Kurzfassung steht direkt beim Rechner: Annahmen im Entnahmeplan-Rechner.
Parameter und Stand
Stand der Parameter: 01.11.2026. Ändert sich ein Wert, ändert er sich in allen Rechnern zugleich.
- Abgeltungsteuer: 25 % (§ 32d Abs. 1 EStG)
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Abgeltungsteuer (Solidaritätszuschlaggesetz)
- Kirchensteuer: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Ländern (Kirchensteuergesetze der Länder); Verrechnung mit der Abgeltungsteuer nach § 32d Abs. 1 EStG
- Sparer-Pauschbetrag: 1.000 € im Jahr, bei Zusammenveranlagung 2.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG)
- Teilfreistellung bei Aktienfonds: 30 % (§ 20 Abs. 1 InvStG)
- Krankenversicherung, ermäßigter Beitragssatz: 14 % (§ 243 SGB V)
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026: 2,9 % (§ 242a SGB V)
- Pflegeversicherung 2026: 3,6 %, Zuschlag für Kinderlose 0,6 Prozentpunkte (§ 55 SGB XI)
- Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung 2026: 5.812,50 € im Monat (§ 223 SGB V, § 55 SGB XI)
- Inflation, voreingestellt: 2 % – mittelfristiges Inflationsziel der Europäischen Zentralbank
Vereinfachungen – und in welche Richtung sie das Ergebnis verschieben
Jedes Modell vereinfacht. Damit Sie das Ergebnis einordnen können, steht bei jeder Vereinfachung, ob sie das Ergebnis eher zu günstig oder eher zu ungünstig macht.
- Gleiche Wertentwicklung in jedem Jahr. Schwankende Jahre mit demselben Durchschnitt führen bei laufender Entnahme meist zu einem schlechteren Ergebnis – eher zu günstig. Der Stresstest zeigt einen schlechten Verlauf, nicht alle.
- Gewinnanteil gleichmäßig auf die Entnahmen verteilt. Steuerlich gelten zuerst gekaufte Anteile als zuerst verkauft (§ 20 Abs. 4 EStG); bei einem alten Depot ist der Gewinn in den ersten Verkäufen oft höher – in den ersten Jahren zu günstig, später zu ungünstig.
- Keine Vorabpauschale. Bei thesaurierenden Fonds wird jedes Jahr ein Teil vorab versteuert, später entsprechend weniger – leicht zu günstig.
- Keine eigenen Kosten. Depot- und Fondskosten stecken nur in Ihrer Annahme – zu günstig, wenn Sie sie nicht abziehen.
- Feste Inflation, gleichbleibende Ausgaben. Weniger Reisen im hohen Alter, aber mögliche Pflegekosten – offen, im Pflegefall zu günstig.
- Reserve ohne Ertrag. Auch Geld, das kaum schwankt, bringt oft etwas Ertrag – eher zu ungünstig.
- Beiträge auf den vollen Ertragsanteil. Ohne Abzüge, Bemessungsgrenze nur auf Kapitalerträge angewandt – bei hohen Gesamteinkünften eher zu ungünstig. Kein Mindestbeitrag – bei geringen Einkünften vor Rentenbeginn zu günstig.
- Ein Versicherungsstatus für die ganze Zeit. Wer vor der Rente freiwillig und danach in der KVdR versichert ist, rechnet mit „freiwillig“ zu ungünstig, mit „KVdR“ zu günstig.
- Entnahme zu Monatsbeginn. Vorsichtige Annahme – leicht zu ungünstig.
- Kein Tod eines Partners, keine Erbschaftsteuer, keine Pflegeleistungen. Offen.
- Planung bis zu einem festen Alter. Wer älter wird, braucht länger Geld – zu günstig, wenn das Alter zu niedrig gewählt ist.
- Verlustverrechnung vereinfacht. Verluste werden mit späteren Gewinnen aus demselben Kapital verrechnet, ohne Trennung der Verlusttöpfe – eher leicht zu günstig.
Rechtsgrundlagen
Die Formeln setzen diese Vorschriften vereinfacht um. Maßgeblich ist jeweils die geltende Fassung.
- § 20 EStG – Einkünfte aus Kapitalvermögen, Gewinn bei Veräußerung und Reihenfolge der Veräußerung (Abs. 2 und 4), Sparer-Pauschbetrag (Abs. 9)
- § 32d EStG – gesonderter Steuertarif für Kapitalerträge (Abgeltungsteuer), Formel mit Kirchensteuer (Abs. 1)
- Solidaritätszuschlaggesetz – Zuschlag auf die Kapitalertragsteuer; Kirchensteuergesetze der Länder – Kirchensteuersatz
- § 20 InvStG – Teilfreistellung; § 2 InvStG – was als Aktienfonds gilt; § 18 InvStG – Vorabpauschale (nicht abgebildet)
- § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V – Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner, Vorversicherungszeit
- § 237 SGB V – beitragspflichtige Einnahmen pflichtversicherter Rentner; § 229 SGB V – Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten (im Entnahmeplan nicht berechnet, sie gehen netto als sonstige Einkünfte ein)
- § 240 SGB V – Beiträge freiwilliger Mitglieder nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
- §§ 242a, 243 SGB V – durchschnittlicher Zusatzbeitrag, ermäßigter Beitragssatz; § 223 SGB V – Beitragsbemessungsgrenze
- §§ 55, 57 SGB XI – Beitragssatz der Pflegeversicherung, Zuschlag für Kinderlose, beitragspflichtige Einnahmen
- Europäische Zentralbank – geldpolitische Strategie mit dem mittelfristigen Inflationsziel
Formeln
t = Jahre ab heute. Ausgaben A(t) = Ausgaben im Monat × 12 × (1 + i)^t mit i = Inflation. Rente R(t) = Rente netto (heutiger Wert) × 12 × (1 + a)^t ab dem Jahr des Rentenbeginns, vorher 0, mit a = Rentenerhöhung ab heute. Sonstige Einkünfte S = Betrag × 12. Lücke L(t) = max(0; A(t) − R(t) − S).
Lücke decken: Entnahme E(t) = L(t); Steuer und Beiträge des Jahres zahlt der Rechner am Jahresende zusätzlich aus dem Depot. Alle Entnahmen fließen in zwölf Monatsraten. Fester Betrag: E(t) = Betrag × 12, mit Inflationsausgleich × (1 + i)^t. Prozent vom Depot: E(t) = Prozent × Depot zu Jahresbeginn. Kapitalverzehr bis Alter: gleichbleibender Betrag in heutigem Geld, gesucht per Intervallhalbierung, bis das Kapital beim gewählten Alter 0 € erreicht. Nur Erträge: jeden Monat max(0; Monatsrendite × Depot).
Monatlich: Depot(m + 1) = (Depot(m) − Entnahme aus dem Depot(m)) × (1 + r)^(1/12). Die Entnahme erfolgt zu Monatsbeginn; Steuer und Beiträge werden am Jahresende aus dem Depot bezahlt.
Ohne Wertentwicklung: r(t) = 0. Niedrige und hohe Annahme: r(t) = Ihr Wert, jedes Jahr gleich. Stresstest: In den ersten n Jahren (n = 1 bis 5) fällt das Depot insgesamt um den eingestellten Rückgang c, also r = (1 − c)^(1/n) − 1 je Jahr. In den folgenden k Erholungsjahren (voreingestellt 3) steigt es mit g = ((1 + r_niedrig)^(n + k) ÷ (1 − c))^(1/k) − 1 je Jahr zurück auf den Pfad Ihrer niedrigen Annahme; danach gilt r_niedrig, ohne Annahme 0. Bei k = 0 gibt es keine Erholung.
Reserve zu Beginn = Jahre × Entnahme des ersten Jahres, aus dem Startkapital genommen; Depot = Kapital − Reserve. Zinsen auf die Reserve: 0. Solange das Kursniveau unter seinem bisherigen Höchststand liegt, wird die Entnahme aus der Reserve bezahlt, solange sie reicht. Wieder aufgefüllt wird sie zu Jahresbeginn aus dem Depot, sobald das Kursniveau seinen Höchststand erreicht hat.
Einstandswert zu Beginn = Kapital × (1 − Gewinnanteil). Gewinn G(t) = Depot(t) − Einstandswert(t). Ertragsanteil g(t) = E(t) × G(t) ÷ Depot(t) – negativ, wenn das Depot unter dem Einstandswert liegt (Verlust). Der Einstandswert sinkt um E(t) − g(t).
Verluste eines Jahres werden mit Gewinnen späterer Jahre verrechnet (Verlustvortrag). Steuerpflichtiger Ertrag e(t) = max(0; (g(t) − Verlustvortrag) × (1 − TF) − SPB), mit TF = 30 %, wenn „Aktienfonds“ gewählt ist, sonst 0, und SPB = 1.000 € beziehungsweise 2.000 € im Jahr. Ohne Kirchensteuer: Abgeltungsteuer = e × 25 %. Mit Kirchensteuersatz k (0,08 oder 0,09): Abgeltungsteuer = e ÷ (4 + k) nach § 32d Abs. 1 EStG, Kirchensteuer = Abgeltungsteuer × k. Solidaritätszuschlag = Abgeltungsteuer × 5,5 %.
KVdR und privat: 0 (bei privat steckt der Beitrag in den Ausgaben). Freiwillig: Beiträge(t) = min(g(t); 5.812,50 € × 12) × (14 % + 2,9 % + 3,6 %), bei Kinderlosen zuzüglich 0,6 Prozentpunkte. Basis ist der volle positive Ertragsanteil des Jahres ohne Abzug von Freibeträgen.
Betrag in heutigem Geld = Betrag im Jahr t ÷ (1 + i)^t.
Das Kapital reicht bis zu dem Alter, in dem Depot und Reserve die nötige Entnahme erstmals nicht mehr decken; ein angebrochenes Jahr zählt anteilig. Rest = (Depot + Reserve) beim Planungshorizont, in heutigem Geld. Steuer und Beiträge werden über alle Jahre in heutigem Geld aufsummiert.
Werte und Quellen
Stand der Parameter: 01.11.2026. Geprüft an den amtlichen Quellen in der Tabelle.
| Parameter | Wert | gilt ab | Quelle |
|---|---|---|---|
| Abgeltungsteuer | 25 % | geltende Fassung | § 32d EStG – Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen |
| Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer | 5,5 % | geltende Fassung | § 4 SolzG 1995 – Zuschlagsatz |
| Kirchensteuer Bayern, Baden-Württemberg | 8 % | geltende Fassung | BZSt – Automatischer Informationsaustausch zur Kirchensteuer (Mustertext) |
| Kirchensteuer übrige Länder | 9 % | geltende Fassung | BZSt – Automatischer Informationsaustausch zur Kirchensteuer (Mustertext) |
| Sparer-Pauschbetrag | 1.000 € im Jahr | geltende Fassung | § 20 EStG (Abs. 9 Satz 1) |
| Sparer-Pauschbetrag bei Zusammenveranlagung | 2.000 € im Jahr | geltende Fassung | § 20 EStG (Abs. 9 Satz 2) |
| Teilfreistellung Aktienfonds | 30 % | geltende Fassung | § 20 InvStG – Teilfreistellung |
| Ermäßigter Beitragssatz Krankenversicherung | 14 % | geltende Fassung | § 243 SGB V – Ermäßigter Beitragssatz |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 | 2,9 % | 01.01.2026 | Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) | BMG |
| Beitragssatz Pflegeversicherung | 3,6 % | 01.01.2025 | Finanzierung der Pflegeversicherung | BMG |
| Zuschlag Pflegeversicherung für Kinderlose | 0,6 Prozentpunkte | 01.07.2023 | § 55 SGB XI (Abs. 3 Satz 1) |
| Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung 2026 | 5.812,50 € im Monat | 01.01.2026 | Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) | BMG |
| Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (Voreinstellung) | 2 % | geltende Fassung | ECB – Monetary policy strategy |
Aktualisierung
Die Parameter werden jedes Jahr im Januar geprüft, wenn neue Steuer- und Beitragswerte gelten, im Juli, wenn die Renten angepasst werden, und zusätzlich, sobald sich ein Gesetz ändert. Geänderte Werte gelten in allen Rechnern zugleich, weil alle dieselbe Parametertabelle nutzen. Das Datum steht auf jeder Seite als „Stand der Parameter: 01.11.2026“.